Steuervertreter

Numeijer Vastgoed kann als Steuervertreter für Immobilieneigentümer in Spanien fungieren und als solche alle Verpflichtungen erfüllen, die Sie als Eigentümer der Immobilie in Spanien berücksichtigen müssen. Die wichtigsten sind unten aufgeführt.

Immobiliensteuer (SUMA), die einmal im Jahr an die lokale Regierung, in der Regel die Gemeinde, gemeldet und gezahlt werden muss.

Einkommensteuer, eine von Gebietsfremden zu zahlende persönliche Steuer, die von den spanischen Steuerbehörden auf fiktive Leasingeinnahmen erhoben wird. Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Mieteinnahmen nicht angegeben werden müssen. Diese Steuer beträgt ca. 0,5% des Katasterwertes der Immobilie nach Abzug der ausstehenden Hypothekenschuld.

Vermögenssteuer, eine Steuer, die von Gebietsfremden zu zahlen ist. Diese Steuer beträgt ca. 0,2% des Katasterwertes der Immobilie nach Abzug der ausstehenden Hypothekenschuld.

Jahresversammlung der Eigentümervereinigung, um Ihre Stimme nicht zu verlieren, vertreten wir Sie bei der Jahresversammlung, bei der wir nach Ihren Anweisungen in Ihrem Namen abstimmen können.



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